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Die Verordnung über die digitale Einreichung (DBauV) hat die Zuständigkeit zur Antragseinreichung grundsätzlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde festgelegt. Daher prüft das Landratsamt Landshut die Vollständigkeit der Bauanträge.
Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags hat sich eine Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge geändert.
Grundsätzlich muss jeder Bauantrag nun über das Landratsamt eingereicht werden. Die Gemeinde Bruckberg wird dann vom Landratsamt Landshut beteiligt.
Folgende Bauanträge können Sie noch in Papierform im Bauamt oder im Vorzimmer des Bürgermeisters abgeben:
Sollte der eingereichte Antrag unvollständig sein, werden Sie telefonisch vom Bauamt informiert.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: