Bauamt

Bauamt – Informationen

Diese finden Sie unter: Formulare und Online-Dienste

 

Die Verordnung über die digitale Einreichung (DBauV) hat die Zuständigkeit zur Antragseinreichung grundsätzlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde festgelegt. Daher prüft das Landratsamt Landshut die Vollständigkeit der Bauanträge.

Informationen zu Bauanträgen

Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags hat sich eine Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge geändert.

 

Grundsätzlich muss jeder Bauantrag nun über das Landratsamt eingereicht werden. Die Gemeinde Bruckberg wird dann vom Landratsamt Landshut beteiligt.

Folgende Bauanträge können Sie noch in Papierform im Bauamt oder im Vorzimmer des Bürgermeisters abgeben:

  • Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
  • Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabungen

 

Sollte der eingereichte Antrag unvollständig sein, werden Sie telefonisch vom Bauamt informiert.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: