Härtebereich

Wasserhärte in den Versorgungsnetzen Bruckberg und Attenhausen

2025                   Verbraucherzapfstelle                     Verbraucherzapfstelle
  Versorgungsnetz Bruckberg Versorgungsnetz Attenhausen
     
Gesamthärte 3,10 mmol/l (17,4° dH) 3,26 mmol/l (18,3° dH)
     
Härtebereich hart hart
     
ph-Wert 7,54 7,51

 

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

 

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab.

 

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

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